26. April 2005 09:24
gmbhnetz.de hat geschrieben:ELSTER vorerst gestoppt
Sie dürfen Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen wieder in Papierform abgeben!
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuervor- und -anmeldungen ausgesetzt und damit den von den Unternehmen heftig kritisierten gravierenden, unter Umständen sogar existenzgefährdenden Sicherheitsmängeln Rechnung getragen.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen stellt sich damit in seinem Erlass vom 06.04.2005 (S 90061 - 65 - V1) gegen das Bundesministerium, das ab 2005 in strenger Gesetzesauslegung die elektronische Abgabe verbindlich verlangt.
Die Referatsleiter Abgabenordnung der obersten Finanzbehörden der Länder sind mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass nach § 150 Abs. 1 AO auch Papieranmeldungen weiterhin rechtsgültige Anmeldungen sind, die keine Sanktionen zur Folge haben dürfen. Damit ist klar: Sie können Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen künftig auch wieder in Papierform abgeben. Mit anderen Worten: Sie sollten sich gegenüber Ihrem Finanzamt auch dann auf den Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen berufen, wenn Ihr Unternehmen in einem anderen Bundesland sitzt. Es ist wohl mehr als nur wahrscheinlich, dass sich auch die übrigen Länderfinanzministerien nicht weigern können, sich der nordrhein-westfälischen Rechtsauffassung anzuschließen.