[Gelöst] Mahnungen: Wann Toleranzperiode, Fälligkeitsformel?

12. April 2010 14:58

Hi,

ich dachte ich habe gerade bei uns die Mahnungen in Griff bekommen, nun kommt aus der Kundenbetreuung die Nachricht: Auf den Mahnungen ist das ausgegebene Fälligkeitsdatum falsch.

Aktuell möchten wir,
  • Mahnung 1: Rechnung ist 14 Tage überfällig
  • Mahnung 2: Nach 7 weiteren Tagen (insgesamt der 21.)
  • Mahnung 3: Nach 9 weiteren Tagen (insgesamt 30 Tagen)

Die will ich mit folgende Einstellungen abbilden:

Code:
Nr.   Toleranzperiode   Fälligkeitsformel   Zins berechnen   Gebühr (MW)
1   13T              Keine                        Nein                   0,00
2   6T              Keine                        Nein                   0,00
3   8T              Keine                        Nein                   0,00


Jetzt frage ich mich wie ich zum Beispiel bei der 2. Mahnung es so hin bekomme das wenn ich im Text %2 (für das Fälligkeitsdatum verwende),
Code:
Wir setzen Ihnen hiermit letztmalig ein Zahlungsziel bis zum %2.

das richtige Fälligkeitsdatum erhalte, aber die nächste Mahnung auch zu diesem Zeitpunkt erstellt wird und nicht durch die Toleranzperiode (6T) verschoben wird.

Muss man tatsächlich die Fälligkeitsformel verwenden um diesen Text zu erhalten?

Für Fragen oder Hinweise stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße,

Janosch
Zuletzt geändert von janosch am 26. April 2010 13:57, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Mahnungen: Wann Toleranzperiode, wann Fälligkeitsformel?

12. April 2010 18:54

Hallo Janosch,

beim Erstellen eines Mahnvorschlages gibt man ein Buchungsdatum für die Mahnung an. Alle zu diesem Buchungsdatum fälligen Posten (Feld 'Fälligkeitsdatum' im Posten bzw. Fälligkeitsdatum im Mahnposten wenn vorhanden ) werden unter Berücksichtigung der Toleranzperiode der zu nutzenden Mahnstufe vorgeschlagen (Fälligkeitsdatum + Toleranzperiode der zugehörigen Mahnstufe = Buchungsdatum des Mahnvorschlages? JA! Dann bitte den Posten in der Mahnung vorschlagen).

Das Belegdatum der Mahnung wird gefüllt aus Buchungsdatum der Mahnung. Das neue Fälligkeitsdatum der anzumahnenden Posten errechnet sich aus Belegdatum der Mahnung + Fälligkeitsdatum der zugehörigen Mahnstufe. Ist in der Mahnstufe kein Fälligkeitsdatum eingetragen, ist die neue Fälligkeit gleich dem Belegdatum der Mahnung. Das macht wenig Sinn...

Toleranzperioden verwendet man, damit Posten, bei denen der Kunde das Geld eventuell schon überwiesen hat und meine Bank mir aber aufgrund des Gironetzes das Geld noch nicht gutgeschrieben hat, nicht in den Mahnlauf kommen. Die Fälligkeitsformel dient zur Berechnung, wann der registrierte Mahnposten denn wieder fällig ist um dann bei Überfälligkeit im nächsten Mahnlauf berücksichtigt zu werden.

VG,
Anke

Re: Mahnungen: Wann Toleranzperiode, wann Fälligkeitsformel?

13. April 2010 08:03

Guten Morgen Anke,

danke für die gute und ausführliche Beschreibung. In Fachbüchern wird in Beispielen zumeist (immer?) nur die Toleranzperiode gefüllt dargestellt. Mit dem Hinweis das es vielleicht keinen Sinn mach das Mahnungen sofort wieder gemahnt werden könnten, hast du sicherlich recht, jedoch habe ich nun das Problem, das Posten (aus z.B. Stufe 1 UND 2) in einer Mahnung landen und dann die Posten die sich in Stufe 1 befinden das Fälligkeitsdatum/formel aus Stufe 2 erhalten. Jetzt werden diese aber nicht mehr im nächsten wöchentlichen Durchlauf wieder berücksichtigt.

Ist das richtig? Wenn man das nicht will, wie geht man dann vor?

Viele Grüße,

Janosch

Re: Mahnungen: Wann Toleranzperiode, wann Fälligkeitsformel?

13. April 2010 09:49

Indem Du beim Erstellen des Mahnlaufs die Option 'Mahnstufe aus Kopf verwenden' auf NEIN setzt. Die Mahnung erhält dann den Mahntext aus der höchsten Mahnstufe aller anzumahnenden Posten, aber die einzelnen Posten bekommen ihre neue Fälligkeit nach der echten Ihnen zugehörigen Mahnstufe.

Kleiner aber wichtiger Tipp => Bitte auf den Feldern auch einfach mal F1 drücken - da steht doch auch manchmal schon Sinnvolles drin ;-)

Re: Mahnungen: Wann Toleranzperiode, wann Fälligkeitsformel?

26. April 2010 13:55

Hallo Anke,

bin einige Tage nicht aktiv gewesen. Vielen Dank für deine Antwort, die F1 Taste ist mir bekannt, nur sind manchmal die Texte aus nicht soooo aussagekräftig. Danke für die Unterstützung.

Viele Grüße,

Janosch