[gelöst]Verkaufsauftrag mit Lieferempf. in Nicht EU Land

21. Dezember 2010 10:43

Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage bzgl. eines Verkaufsauftrags mit Lieferempf. in Nicht EU Land und Rechnungsempfänger in einem EU Land.

Wenn man in Navision einen Verkaufsauftrag mit einem Lieferempfänger in einem Nicht EU Land und einem Rechnungsempfänger in einem EU Land anlegt, dann zieht Navision alle Daten bezüglich Fakturierung, Rabatt, Statistiken usw. von dem Debitor, der die Rechnung erhält, und nicht von denjenigen, der die Artikel erhält.

Ist dies steuerrechtlich so richtig? Sollten die Buchungsinformationen nicht vom Lieferempfänger gezogen werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe, auch wenn es sich um kein originäres Navision Thema handelt.

Viele Grüße
Jürgen
Zuletzt geändert von JuergenB am 21. Dezember 2010 18:42, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Verkaufsauftrag mit Lieferempf. in Nicht EU Land

21. Dezember 2010 11:29

JuergenB hat geschrieben:Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage bzgl. eines Verkaufsauftrags mit Lieferempf. in Nicht EU Land und Rechnungsempfänger in einem EU Land.

Wenn man in Navision einen Verkaufsauftrag mit einem Lieferempfänger in einem Nicht EU Land und einem Rechnungsempfänger in einem EU Land anlegt, dann zieht Navision alle Daten bezüglich Fakturierung, Rabatt, Statistiken usw. von dem Debitor, der die Rechnung erhält, und nicht von denjenigen, der die Artikel erhält.

Ist dies steuerrechtlich so richtig? Sollten die Buchungsinformationen nicht vom Lieferempfänger gezogen werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe, auch wenn es sich um kein originäres Navision Thema handelt.

Viele Grüße
Jürgen


Hallo, da NAV ein Zertifikat von der BDO hat, sind die Fibu-Prozesse von Standard-NAV alle 1:1 korrekt.
Es muss so sein, dass die Buchungsinformationen vom Rechnungsempfänger gezogen werden.
Wenn ein Kunde von dir, exakt das Gegenteil verlangt, dann solltest du mit dessen Abteilungsleiter Finanzen reden und dir die Anforderung schriftlich geben lassen.
In dem Schriftstück muss stehen, dass er die Änderung verlangt (man müßte CU 80 verändern) und dass die Änderungen gesetzeskonform sind.
Das ganze muss du dann gut im Tresor aufbewahren, damit im Falle eines zweiten "Madoff", du und dein Arbeitgeber sauber bleibt.
Zuletzt geändert von Freestyler am 21. Dezember 2010 12:47, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Verkaufsauftrag mit Lieferempf. in Nicht EU Land

21. Dezember 2010 11:45

In der Fibueinrichtung ist ein Optionsfeld "Rech. an/Verk. an MwSt.-Berech." ( ggf. über Form Designer einblenden) mit dem man die Steuerermittlung pauschal auf "Verk. an/Eink von Nr." umstellen kann. Das gilt dann aber natürlich für alle Belege im Ein- und Verkauf. Alternativ/zusätzlich kann man die (MWST)-Geschäftsbuchungsgruppe im Belegkopf einbauen und die Gruppe vor dem Anlegen der ersten Zeile nach Bedarf wählen.

Die Preisfindung oder die OP-Verwaltung (beide über "Rech. an") werden davon aber nicht beeinflusst.

Re: Verkaufsauftrag mit Lieferempf. in Nicht EU Land

21. Dezember 2010 12:30

[quote"Kowa"]In der Fibueinrichtung ist ein Optionsfeld "Rech. an/Verk. an MwSt.-Berech." ( ggf. über Form Designer einblenden) [/quote]

Das wird hier nichts nützen, da nur die Lieferadresse im nicht EU-Land ist :-(

Gruß, Fiddi

Re: Verkaufsauftrag mit Lieferempf. in Nicht EU Land

21. Dezember 2010 14:37

fiddi hat geschrieben:Das wird hier nichts nützen, da nur die Lieferadresse im nicht EU-Land ist :-(

Die Niederlassung im Drittland muss dazu unter einer eigenen Debitornummer laufen, die man dann bei "Verk. an..." einträgt. Wenn die unter der gleichen Nummer laufen soll, dann muss man die MWST-Geschäftsbuchungsgruppe im Belegkopf umstellen.

Re: [gelöst]Verkaufsauftrag mit Lieferempf. in Nicht EU Land

21. Dezember 2010 18:43

Hallo und Danke!
Eure Beiträge waren wie immer sehr hilfreich.
Bis bald!
Jürgen