(Gelöst) Gutschrift ohne Rechnung

17. Mai 2011 15:47

Hallo Forum,

ich hoffe hier kann mir jemand bei meinem aktuellen Problem helfen.

Von einem unserer Kunden kaufen wir Metallschrott zurück.
Dieser Rückkauf wird uns nicht in Rechnung gestellt, sondern mit zukünftigen Lieferungen verrechnet.
Unsere Überlegung war es nun, dem Kunden eine Gutschrift zu erstellen die mit späteren Rechnungen aus unserem Haus verrechnet wird.

Hatte hier schonmal jemand so einen Fall und könnte mir erklären wie ich diesem am besten im NAV abbilde?


Vielen Dank!
Gruß
Fuige
Zuletzt geändert von fuige am 7. Juli 2011 08:26, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Gutschrift ohne Rechnung

18. Mai 2011 10:54

Hallo!

das dürfte kein größeres Problem sein.

- In der Form/Page für die Verkaufsrechnung die "Ausgleich mit Belegart" und "Ausgleich mit Belegnr." wie in der Gutschrift hinzufügen.
- Vor dem Buchen der Rechnung die zugehörige Gutschrift über den LookUp im Feld "Ausgleich mit Belegnr." angeben.

Den Ausgleich des Debitorenpostens der Gutschrift nimmt NAV dann automatisch vor.

Dabei sollte man allerdings darauf achten, dass solche Gutschriften nicht anderweitig per Zahlungsausgleich geschlossen werden.

Viele Grüße


KHS

Re: Gutschrift ohne Rechnung

18. Mai 2011 17:12

Hi KHS,

unser Verkauf sagt mir, man könne keine Gutschrift ohne vorherige Rechnung anlegen.
Zumindest wüßte keiner wie.

Wie muss ich vorgehen um die Gutschrift ohne Rechnung anzulegen?


Gruß
Fuige

Re: Gutschrift ohne Rechnung

19. Mai 2011 07:46

Hallo,

eine Möglichkeit wäre noch die Ausgleichsmethode bei den betreffenden Debitoren von "Offener Posten" auf "Saldomethode" umzustellen.
Dadurch werden Gutschriften und nachfolgend erstellte Rechnungen automatisch miteinander verrechnet.
Allerdings solltest du dies mit eurer Fibu-Abteilung abgeklären (siehe auch Online-Hilfe zur Ausgleichsmethode).

Gruß
Jörg

Re: Gutschrift ohne Rechnung

19. Mai 2011 08:14

Moin,

[NAV Menü]->Verkauf & Marketing->Auftragsabwicklung->Gutschriften

F3 drücken :wink: lostippen.

Das geht auch ohne vorher eine Rechnung gestellt zu haben. Beispiel: Man stellt den Schrotterlös (oder wie ihr ihn bewertet habt) als Gutschrift auf das Debitorenkonto ein.

LG Jens