Gutscheine als Gutschriften erstellen

31. Mai 2011 08:57

Guten Morgen,

ausgehend von http://www.msdynamics.de/viewtopic.php?f=40&t=12955&p=65317&hilit=gutschriften#p65317 und http://www.msdynamics.de/viewtopic.php?f=36&t=12580&p=63369&hilit=gutschein#p63369 dachte ich, dass es möglich sein sollte Gutscheine als Gutschriften zu erstellen. Die Gutscheine wären so automatisch mit der Gutschriftsnummer als Seriennummer versehen.

Ist das korrekt oder mache ich gerade einen Denkfehler? Wäre die Buchhaltung damit korrekt? Oder habe ich hier einen Nachteil übersehen?

Volker

Re: Gutscheine als Gutschriften erstellen

31. Mai 2011 09:49

So ganz verstehe ich das noch nicht.

Bei den obig genannten Beispiel geht es ja darum ob man eine Gutschrift mit der nächsten Rechnung verrechnen kann.

Dein Gutschein soll doch aber sicherlich den Rechnungsbetrag des Kunden mindern, oder?

Wenn du die Rechnung in voller Höhe stellst und dann später erst eine Gutschrift machst, bekommt der Kunde dann dennoch eine zu hohe Rechnung ausgedruckt!
Oder willst du den Kunden immer eine Rechnung und eine Gutschrift schicken?


mfg,
winfy

Re: Gutscheine als Gutschriften erstellen

31. Mai 2011 09:55

Nein, ich will schon eine Gutschrift ohne Rechnung erstellen.

Ich möchte Gutscheine an unsere Kunden verkaufen, also eine Gutschrift ohne Leistung und ohne USt.

Volker

Re: Gutscheine als Gutschriften erstellen

31. Mai 2011 11:49

Hallo,

sollte so gehen. Du schreibst dem Kunden einen bestimmten Betrag gut, den Du mit der nächsten Rechnung verrechnest. Gutschriftsnummer=Seriennummer, ja wieso nicht, das geht. Du musst als Unternehmen dann aber die Steuer auf den vollen Rechnungsbetrag abführen, das sollte aber (wenn man es denn so will) kein Problem sein.

Die "interessante" buchhalterische Frage dürfte eher sein, wie Du in den Abschlüssen die noch nicht eingelösten Gutscheine abgrenzt. Wenn z.B. der Gutschein nur eine begrenzte Gültigkeit hat.

LG Jens

Re: Gutscheine als Gutschriften erstellen

31. Mai 2011 11:59

vsnase hat geschrieben:Nein, ich will schon eine Gutschrift ohne Rechnung erstellen.

Ich möchte Gutscheine an unsere Kunden verkaufen, also eine Gutschrift ohne Leistung und ohne USt.

Volker


Würde ich an deiner Stelle nicht so lösen.
Ich weiß was du meinst, aber ein Gutschein hat eben nicht wirklich was mit Gutschriften zu tun.
Problem ist außerdem das du alle Gutschriften von einem Kunden dann mit einmal einlöst. Vielleicht will das der Kunde aber nicht?
Und was machst du wenn der Kunde reklamiert und die Rechnung gutgeschrieben bekommt? Er müßte dann ja auch die Gutschrift gutgeschrieben bekommen :wink:.
Ich halte das für sehr kompliziert.

Wir regeln das beispielsweise bei uns im Webshop.
Wir haben bestimmte Gutscheincodes mit Gültigkeit und wenn ein Kunde diesen Code eingibt wird dann ein "Gutscheinartikel" mit negativen VK automatisch an die Auftrag-/Rechnungszeilen angehangen. Dieser ist natürlich nur einmal gültig.

mfg,
winfy

Re: Gutscheine als Gutschriften erstellen

31. Mai 2011 12:33

@jglathe:
Begrenzte Gültigkeit von Gutscheinen ist bei verkauften Gutscheinen kein Problem, da diese nach meiner Kenntnis keine Begrenzung haben dürfen. Allerdings ist tatsächlich die Frage wie kostenlos abgegebene und zeitlich begrenzte Gutscheine verbucht werden sollen in meiner Lösung (noch) nicht geklärt.

@winfy:
wir benötigen das für unsere Kunden im Laden, aber der Unterschied sollte nicht relevant sein. Viel interessater die Frage, wenn ihr einen Gutscheinartikel habt, den Ihr an den Auftrag anhängt, welchen MWSt. Satz habt Ihr dann hinterlegt? Wir verkaufen hier eben mit 7% und 19%, d. h. einfach abziehen ist nicht. Darüber hinaus ist unser Steuerberater der Meinung verkaufte Gutscheine sind ohne MWSt. zu verbuchen, da noch keine Leistung gegenüber steht.

Volker

Re: Gutscheine als Gutschriften erstellen

31. Mai 2011 13:53

vsnase hat geschrieben:@winfy:
wir benötigen das für unsere Kunden im Laden, aber der Unterschied sollte nicht relevant sein. Viel interessater die Frage, wenn ihr einen Gutscheinartikel habt, den Ihr an den Auftrag anhängt, welchen MWSt. Satz habt Ihr dann hinterlegt? Wir verkaufen hier eben mit 7% und 19%, d. h. einfach abziehen ist nicht. Darüber hinaus ist unser Steuerberater der Meinung verkaufte Gutscheine sind ohne MWSt. zu verbuchen, da noch keine Leistung gegenüber steht.

Volker


Bei uns ist das auch der Fall.
Es gibt bei uns zwei Artikel "7% Gutscheine" und "19% Gutscheine".
Je nachdem was bei uns verkauft wird

Laut unserem Wirtschaftsprüfer und einem mir vorliegenden Schreiben vom Finanzamt teilt der Gutschein den Steuersatz der Hauptleistung.
Sprich wenn ihr 1 Buch für 10 € verkauft und ein Lesezeichen für 1 € hat der Gutschein 7%.

mfg,
winfy

Re: Gutscheine als Gutschriften erstellen

31. Mai 2011 14:15

winfy hat geschrieben:Laut unserem Wirtschaftsprüfer und einem mir vorliegenden Schreiben vom Finanzamt teilt der Gutschein den Steuersatz der Hauptleistung.
Sprich wenn ihr 1 Buch für 10 € verkauft und ein Lesezeichen für 1 € hat der Gutschein 7%.


Nur damit ich das versteh: Buch 10€ (7% MWSt.), Lesezeichen 1€ (19% MWSt.) und wenn nun ein Gutschein dagegen gerechnet wird 7 % MWSt.?

Wenn ihr mit 2 Gutschein-Artikeln arbeitet, woher wißt Ihr was der Kunde einkaufen will? Was macht Ihr, wenn wie bei uns ein Kunde Spaghetti und Soße (je 7%) und Wein (19%) in einem Paket kauft? Was der Kunde kauft kann ich ja vorab nicht wissen. 2 Rechnungen geht nicht, da der Kunde u. U. sonst das Problem mit der Absetzbarkeit der Kunden-Geschenke bekommt.

Auch ist es ja eigentlich blöd Gutscheine zu verkaufen, die MWSt. enthalten. Diese Gutschein sind Umsatz inkl. MWSt. und ich muss die enthaltene MWSt. ja sofort abführen. Ich behndel Gutscheine doch lieber ohne MWSt. und behalte doch lieber das Geld solange bis eine MWSt.-pflichtige Leistung angefallen ist, also vielleicht erst in 10 Monaten.

Volker

Re: Gutscheine als Gutschriften erstellen

31. Mai 2011 15:02

Hi,

ich bin kein Steuerberater, aber nehmen wir doch einfach das Beispiel "Saturn Geschenkkarte". Das ist wie Bargeld, wird also ohne Steuer gebucht. Genauso würde ich die verkauften Gutscheine behandeln, und auch als Gutschrift auf den Debitor buchen.

LG Jens

Re: Gutscheine als Gutschriften erstellen

31. Mai 2011 19:07

[
vsnase hat geschrieben:Nur damit ich das versteh: Buch 10€ (7% MWSt.), Lesezeichen 1€ (19% MWSt.) und wenn nun ein Gutschein dagegen gerechnet wird 7 % MWSt.?

Wenn ihr mit 2 Gutschein-Artikeln arbeitet, woher wißt Ihr was der Kunde einkaufen will? Was macht Ihr, wenn wie bei uns ein Kunde Spaghetti und Soße (je 7%) und Wein (19%) in einem Paket kauft? Was der Kunde kauft kann ich ja vorab nicht wissen. 2 Rechnungen geht nicht, da der Kunde u. U. sonst das Problem mit der Absetzbarkeit der Kunden-Geschenke bekommt.

Auch ist es ja eigentlich blöd Gutscheine zu verkaufen, die MWSt. enthalten. Diese Gutschein sind Umsatz inkl. MWSt. und ich muss die enthaltene MWSt. ja sofort abführen. Ich behndel Gutscheine doch lieber ohne MWSt. und behalte doch lieber das Geld solange bis eine MWSt.-pflichtige Leistung angefallen ist, also vielleicht erst in 10 Monaten.

Volker


Wir verkaufen keine Gutscheine mit Mehrwertsteuer. Bei uns werden Gutscheine nur eingelöst (stehen also mit negativen VK auf der Rechnung) und da wissen wir dann welche Mehrwertsteuer in der Rechnung zu nehmen ist. Wir steuern damit beispielsweise Marketingaktionen, bei denen diese Gutscheine kostenlos verteilt werden.

Demnach solltest du die Gutscheine ohne Mehrwertsteuer verkaufen - richtig, aber beim Einlösen der Gutscheine solltest du dafür eine Mehrwersteuer ansetzen, denn dann musst du weniger an das Finanzamt abführen. :wink:

:arrow: Ich bleibe dabei - Gutschriften würde ich an deiner Stelle nicht für Gutscheine missbrauchen.

mfg,
winfy

Re: Gutscheine als Gutschriften erstellen

1. Juni 2011 06:47

Moin in die Runde,

ich glaube wir sind nicht wirklich weit auseinander:

- Gutschrift auf Debitor einbuchen - Ausgleich gegen offene Rechnung und Zahlung. Das führt zu keiner Steuerminderung.
- Gutschrift erst auf der Rechnung ausweisen ("Rabatt", vorzugsweise Rechnungsrabatt) - Rechnungsbetrag ist vermindert, Steuer entsprechend anteilig auch. Der gewährte Rabatt wird auf einem gesonderten Konto im Kontenplan ausgewiesen (wenn so eingerictet). Kann man aber nicht vorher auf dem Debitor als Debitorenposten einbuchen, man muss sich für die Speicherung also was anderes ausdenken.

Aus Sicht des Kunden (der den Gutschein hat) würde ich den ersten Fall für korrekt halten. "Ist halt wie Geld" :-) Wenn ich die Rechnung bei der Steuer angebe, interessierts keinen wirklich wie sie bezahlt wurde. Der andere Fall ist auch korrekt, hat aber eher die Wirkung eines Sonderpreises (Rechnungsrabatt). Als Kunde kann ich aber nur die ausgewiesene Steuer wieder als Vorsteuer beanspruchen (wenn überhaupt).

LG Jens