[GELÖST] Bilden von Rückstellungen

23. November 2011 14:05

Hallo,

da ich leider ein absoluter "FiBu-Noob" bin, wollte ich Euch mal um Hilfe bzgl. Rückstellungen bitten.
Wie wird dies im Standard gehandhabt? Sagen wir einmal ich mache eine Rückstellung für alle offenen Einkaufsbestellungen / -rechnungen. Dann ist es doch so, dass eine gewisse Summe auf ein Rückstellungskonto gebucht wird. Bietet der Standard irgendwelche Hilfen für diese Summenbuchung auf das jeweilige Konto?
Wenn dann diese Bestellungen / Rechnungen gebucht und bezahlt wurden, muss sich ja logischerweise die Rückstellungssumme verringern. Auch hier die Frage: Gibt es im Standard irgendwelche Hilfen / Einrichtungsmöglichkeiten, die es dem User einfacher machen, diesen Prozess durchzuführen?
Ich hoffe, ich konnte das Problem einigermaßen verständlich erklären.
Sorry ... aber wie gesagt: Ich <> "FiBu-Mensch" :-D

Danke für Eure Hilfe
Enulien
Zuletzt geändert von Enulien am 24. November 2011 13:28, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Bilden von Rückstellungen

23. November 2011 14:54

Also mir ist im Standard keine direkte Möglichkeit bekannt. Ich habe mal bei einem Kunden eine Programmierung hinzugefügt. Die hat (wenn bestimmte Bedingungen erfüllt waren) automatisch eine Buchung auf ein Sachkonto mit dem Rückstellungsbetrag vorgenommen, wenn der Beleg (genauer die Rechnung zum Beleg) gebucht wurde. Das ist an sich nicht sonderlich aufwändig, aber man muss halt eine Programmierung vornehmen.

Re: Bilden von Rückstellungen

23. November 2011 16:03

Hallo

Mir fällt dazu nur die in NAV genannte "Sollkostenbuchung" aus der Lagerbuchhaltung ein. Dabei werden dann die zu erwartenden Einstandspreise der geliefereten aber noch nicht fakturierten Bestellungen über die Interimskonten aus der Buchungsmatrix gebucht. Und wenn die Rechnung dann gebucht wird, erfolgen bei der nächsten lagreregulierung die Wertberichtigungen. Mal einfach in der Onlinehilfe nachlesen.

VG,
Anke

Re: Bilden von Rückstellungen

23. November 2011 16:52

Enulien hat geschrieben:Hallo,

da ich leider ein absoluter "FiBu-Noob" bin, wollte ich Euch mal um Hilfe bzgl. Rückstellungen bitten.
Wie wird dies im Standard gehandhabt? Sagen wir einmal ich mache eine Rückstellung für alle offenen Einkaufsbestellungen / -rechnungen. Dann ist es doch so, dass eine gewisse Summe auf ein Rückstellungskonto gebucht wird. Bietet der Standard irgendwelche Hilfen für diese Summenbuchung auf das jeweilige Konto?
Wenn dann diese Bestellungen / Rechnungen gebucht und bezahlt wurden, muss sich ja logischerweise die Rückstellungssumme verringern. Auch hier die Frage: Gibt es im Standard irgendwelche Hilfen / Einrichtungsmöglichkeiten, die es dem User einfacher machen, diesen Prozess durchzuführen?
Ich hoffe, ich konnte das Problem einigermaßen verständlich erklären.
Sorry ... aber wie gesagt: Ich <> "FiBu-Mensch" :-D

Danke für Eure Hilfe
Enulien


Hm, ich habe das Gefühl, dass du den Begriff "Rückstellungen" etwas falsch gebrauchst.
Nach HGB sind Rückstellungen zu Bilden für Drohverluste, unterlassene Reparaturaufwendungen, Garantiefälle.

Was du meinst ist vermutlich eher eine Budgetierung?
D.h. du willst einen Betrag x vorbudgetieren als ein großes Ganzes auf irgend einem Konto.
Und dann soll beim Buchen der Rechngung (?) bzw. der Zahlung (?) soll sich dieser Betrag verringern.

Mir ist aber schleierhaft was dir das im Alltag bringt?
Habt ihr in der Kasse, auf den Konti bei den Banken zuwenig Geld um euere laufende Verpflichtungen zu erfüllen?

@Anke: ich bezweifle dass das was du beschreibst für die Budgetierung taugt.
Soll-Kosten Buchen = Ja erfüllt die Anforderungen des HGB und der steuerlichen Gewinnermittlung (EStG, EStR, KStG) wonach schon beim Gefahrenübergang d.h. beim Lieferschein der Einkaufsbestellung eine Aktivierung des Bestandes vollzogen wird.
D.h. Soll-Kosten Buchen ist in Deutschland eigentlich Pflicht.

Re: Bilden von Rückstellungen

24. November 2011 13:12

Hhmmm...?

Wie gesagt, kann schon sein, dass ich etwas verwechsel / nicht richtig verstehe.
Aber laut einem FiBu Kollegen müssen bei Periodenabschlüssen Rückstellungen für verschiedene Dinge gebildet werden. Unter anderem auch für zum Beispiel Forderungen von Lieferanten, die von uns noch nicht bezahlt wurden, wo aber die Leistung schon erbracht ist.
Vielleicht hat ein Kreditor schon Ware geliefert, aber die Rechnung wurde noch nicht bezahlt. Müsste man beim Periodenabschluss für diese Position keine "Rückstellung" (oder wie auch immer der korrekte Begriff lautet) bilden?
Bitte ggf. um Korrektur der sachlichen / fachlichen Gegebenheiten.

Vielen Dank und Grüße
Enulien

Re: Bilden von Rückstellungen

24. November 2011 13:17

Enulien hat geschrieben:Müsste man beim Periodenabschluss für diese Position keine "Rückstellung" (oder wie auch immer der korrekte Begriff lautet) bilden?


Doch doch, das Wort "Rückstellung" ist schon richtig hierfür. Und das passiert eben genau bei der Sollkostenbuchung, die ich oben erwähnt habe. In der Online-Hilfe von NAV im Index einfach mal das Wort "Soll-Kosten" eingeben und das Thema erlesen :-)

VG,
Anke

Re: Bilden von Rückstellungen

24. November 2011 13:28

Hi,

vielen Dank.
Ich werde mir das Thema einmal anschauen.

Grüße
Enulien

Re: Bilden von Rückstellungen

24. November 2011 14:48

Enulien hat geschrieben:Hhmmm...?

Wie gesagt, kann schon sein, dass ich etwas verwechsel / nicht richtig verstehe.
Aber laut einem FiBu Kollegen müssen bei Periodenabschlüssen Rückstellungen für verschiedene Dinge gebildet werden. Unter anderem auch für zum Beispiel Forderungen von Lieferanten, die von uns noch nicht bezahlt wurden, wo aber die Leistung schon erbracht ist.
Vielleicht hat ein Kreditor schon Ware geliefert, aber die Rechnung wurde noch nicht bezahlt. Müsste man beim Periodenabschluss für diese Position keine "Rückstellung" (oder wie auch immer der korrekte Begriff lautet) bilden?
Bitte ggf. um Korrektur der sachlichen / fachlichen Gegebenheiten.

Vielen Dank und Grüße
Enulien


Das sind keine Rückstellungen, sondern ARAP / PRAP:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnungsabgrenzung

@Anke: ich zitiere aus dem Artikel:

"Im Gegensatz zu Rückstellungen ist bei der Rechnungsabgrenzung immer der genaue Betrag bekannt, er wird also weder geschätzt noch errechnet. Die gesetzliche Grundlage ist für Deutschland in § 250 und § 252 HGB und für Österreich in § 198 Abs. 5,6 UGB geregelt.

Ich bleibe dabei, Soll-Kosten buchen ist nur für die korrekte Behandlung des Gefahrenübergangs.

Re: [GELÖST] Bilden von Rückstellungen

24. November 2011 15:05

Also ... vielleicht sollte ich ja das "GELÖST" wieder entfernen. :-D

Freestyler, hast du denn einen Gegenvorschlag zu Anke wie man es in NAV abbildet?

Re: [GELÖST] Bilden von Rückstellungen

24. November 2011 15:35

Enulien hat geschrieben:Also ... vielleicht sollte ich ja das "GELÖST" wieder entfernen. :-D

Freestyler, hast du denn einen Gegenvorschlag zu Anke wie man es in NAV abbildet?


Nein, du musst es nicht entfernen.

Es geht darum, dass Sollkosten buchen = Ja, dafür sorgt, dass schon mit dem Lieferschein und nicht erst mit der Rechnung ein Warenzugang "aktiviert" wird => Einstandspreis (erwartet) wird in den Artikelposten gefüllt und mit Rechnungsbuchung auf Einstandspreis (tatsächlich) umgebucht (wenn wir vom Einkauf ausgehen).

In der Buchungsmatrix-Einrichtung und in der Lager-Buchung-Einrichtung sind Konti (Interim) zu hinterlegen. Diese sind für unterjährige Geschäftsvorfälle auch okay.
Allerdings sehe ich es kritisch, wenn die gleichen Konti für periodenübergreifende Geschäftsvorfälle hergenommen werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Wirtschaftsprüfer (falls ihr prüfungspflichtig seid) das absegnet.
Du kannst das sehr leicht verifizieren: frage bei deiner Firma direkt dein Leiter Finanzen/Controlling ob er es erlaubt, die selben Konti für Warenzugang/Abgang zu verwenden wie für ARAP oder PRAP?

Wenn er das bejaht, dann gilt Anke's Lösung. Dann musst du dir das nur noch schriftlich von ihm geben lassen.
Falls später irgend ein Prüfer auf dich zukommt, das Schriftstück einfach vorzeigen und die Haftung auf den Leiter Finanzen abwälzen.

Falls der Leiter Finanzen aber das verneint, dann ist leider Anke's Lösung nicht ganz korrekt.
Aber: zwischen "nicht ganz korrekt" und "durch einen externen Prüfer aufgedeckt" klappt eine zeitliche Lücke.
Ihr müsst dann intern beschliessen, ob ihr mit dem "Entdeckungsrisiko" leben wollt?

Ein Prüfer darf euch im worst case dazu verpflichten (ich übertreibe mal) mehrere Mio Zeilen (Posten) im Fibu-Buchblatt korrekturmässig umzubuchen, bevor er seinen Stempel unter den Jahresabschluss setzt und die Geschäftsführer entlastet. Es geht hier um die korrekte, klare und offene Gliederung des Kontenplans (true and fair view Prinzip).

edit: ich habe für dich keine "einfache" Lösung. IMHO hätte MS die Buchungsmatrix-Einrichtung und die Lagerbuchung-Einrichtung evtl. um 4 extra Konti für ARAP / PRAP bzw. sonstige Forderungen / sonstige Verbindlichkeiten erweitern sollen. Das heisst, du solltest Anke's Lösung benützen und vor dem Jahresabschluss von den "normalen" Konti auf die ARAP / PRAP Konti umbuchen und später wieder zurückbuchen.

Re: [GELÖST] Bilden von Rückstellungen

13. Februar 2012 11:38

Freestyler hat geschrieben:Anke's Lösung (ist) nicht ganz korrekt.


Hm. Ich würd' mal sagen, um die RAP-Buchung kommt man so einfach nicht rum. Und die hat nunmal nix mit Rückstellungen oder Soll-Kosten zu tun. Geht hier ja auch nicht um "der Prüfer hat's nicht gesehen" , sondern um Buchführung im sinne der GoB.

RAP-Sachverhalte auf Warenbewegungskonten zu buchen finde ich ... gewagt! Da hätte ich, hinsichtlich des o.g. Themas, so meine Bauchschmerzen damit.

Grüße, S.

Re: [GELÖST] Bilden von Rückstellungen

13. Februar 2012 12:30

ResMan hat geschrieben:
Freestyler hat geschrieben:Anke's Lösung (ist) nicht ganz korrekt.


Hm. Ich würd' mal sagen, um die RAP-Buchung kommt man so einfach nicht rum. Und die hat nunmal nix mit Rückstellungen oder Soll-Kosten zu tun. Geht hier ja auch nicht um "der Prüfer hat's nicht gesehen" , sondern um Buchführung im sinne der GoB.

RAP-Sachverhalte auf Warenbewegungskonten zu buchen finde ich ... gewagt! Da hätte ich, hinsichtlich des o.g. Themas, so meine Bauchschmerzen damit.

Grüße, S.


Bin 100% bei dir -> sobald du eine Lösung hast (Buchungsmatrix erweitern? Microsoft anrufen?) lass es bitte mich wissen!

Re: [GELÖST] Bilden von Rückstellungen

13. Februar 2012 13:03

Das Bilden von Rechnungsabgrenzungsposten ist afaik abhängig von dem jeweils zugrundeliegenden Sachverhalt und sollte imho daher einzeln begutachtet und ausgeführt (gebucht) werden. Eine automatisierte Lösung widerspricht mE dem buchhalterischen Gedanken hinter RAP.

Ich denke, es wurden bei der grundlegenden Fragestellung mehrere Dinge durcheinandergebracht. Korrekt ist, daß man beim Periodenübergang bestimmte Sachverhalte (aus der GuV) abgrenzt. Sinnvoll ist es, wenn Verbindlichkeiten bestehen (Offene Posten bei den Lieferanten), dafür zu sorgen, daß zur Fälligkeit Geld auf'm Konto ist. Das eine hat aber mit dem anderen gar nix zu tun, und Rückstellungen kommen da auch nicht bei vor.

Da der TS nach dem Vorgehen im Standard fragte, kann man wohl antworten: es gibt keins, weil die ganze Problemstellung eher unüblich ist.

Oder ich hab's total mißverstanden ...