absoluter Neuling

15. März 2012 12:41

Hallo zusammen, ich bin absoluter Neuling in dem Programm, durch krankheit meiner Kollegin wurde ich ins kalte wasser geschmissen! Und ich habe null Ahnung! Bitte seit mir nicht bös wenn ich, für euch wahrscheinlich, total unsinnige fragen stelle!
Hier kommt schon einmal die erste:

Ich möchte gerne eine Rechnung schreiben, ein Auftrag wurde storniert, mein Chef möchte dem Kunden nun Stornokosten in Rechnung stellen??? Aber wie , ich habe nur die möglichkeit in Zeilenart -Artikel, Ressource, Sachkonto, Zu/Abschläge, WGAnlage!???

Hilfeeee?

Re: absoluter Neuling

15. März 2012 14:39

Hallo Kerstin,

erst einmal willkommen hier im Forum!

Einfach so im Navision etwas zu buchen, ohne zu wissen wie das geht, ist sehr fahrlässig.
Gib das am Besten einen Sachbearbeiter in der Navision-Buchhaltung!

Keiner hier weiß, wie ihr die Storno-Aufträge bei euch behandelt.

- Verbucht ihr euere Storno-Aufträge, indem ihr die Auftragszeilen löscht/ändert und dann nur die Stornogebühr eintragt?
- Bucht ihr den eigentlichen Auftrag, schreibt ihn dann gut und berechnet wieder einen Auftrag mit der Stornogebühr inkl. den Verweis auf den Stornoauftrag?
- Nehmt ihr dafür einen Artikel (Stornogebühr) oder direkt ein spezielles Sachkonto?
- Falls das bei euch öfters vorkommt ist es auch nicht ganz ausgeschlossenen, dass ihr für diesen Fall eine firmeninterne Anpassung besitzt!

Irgendsowas in der Art oder doch etwas ganz Anderes könnte es sein.
Lieber immer nachfragen als blinden Aktionismus an den Tag legen! :wink:

:idea: Du solltest wenigstens vorher eine Einweisung oder interne Navisionschulung verlangen!


mfg,
winfy

Re: absoluter Neuling

20. März 2012 09:54

Hallo, da bin ich wieder, endlich mal etwas Zeit !!!

Eigentlich sollte ich meiner Kollegin nur zuarbeiten! Jetzt sitze ich auf Ihrem Posten :-( ! Ich quäle mich so durch das Programm! Meine Kollegin ist/war in der Buchhaltung und für einfach alles zuständig!
Eine Schulung gibbet nicht, sie machen das auch so ... das bekomme ich zu hören!

Also das mit den Stornogeb. kommt erstmalig vor! Auf die Idee mit Artikel anlegen bin ich auch gekommen, da war ich mächtig stolz auf mich ... konnte den Auftrag aber nicht fakturieren!
Es gibt nichts zu fakturieren,hat das schlaue Programm gesagt!

Und direkt das nächste Problem, wie kann ich bei einer gebuchten Einkauflieferung den Lagerort nachträglich angeben! Anscheinend habe ich/oder meine Kollegin das vergessen!

Fettes Danke!!!!

Re: absoluter Neuling

20. März 2012 10:31

HaJa hat geschrieben:Und direkt das nächste Problem, wie kann ich bei einer gebuchten Einkauflieferung den Lagerort nachträglich angeben! Anscheinend habe ich/oder meine Kollegin das vergessen!

Für neue Probleme bitte auch neue Themen erstellen. Außerdem bitte mit aussagekräftigen Betreff für das Thema, siehe hier (Punkt 3).

Re: absoluter Neuling

20. März 2012 12:35

HaJa hat geschrieben:Eigentlich sollte ich meiner Kollegin nur zuarbeiten! Jetzt sitze ich auf Ihrem Posten :-( ! Ich quäle mich so durch das Programm! Meine Kollegin ist/war in der Buchhaltung und für einfach alles zuständig!
Eine Schulung gibbet nicht, sie machen das auch so ... das bekomme ich zu hören!



Hallo Kerstin,

Meine Antwort wird dir evtl. nicht gefallen, da sie scharf formuliert ist.

Bitte um Verzeihung, aber es geht nicht anders.

Ich verweise zunächst auf meine Antwort innerhalb eines anderen Threads bzgl. Fibu + fehlender Kenntnisse in NAV:

viewtopic.php?f=40&t=15037

Ferner würde ich dir empfehlen eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen und dem dir vorgesetzten Abteilungsleiter Finanzen deutlich zu machen, dass du dich nicht im Programm auskennst und Hilfe bräuchtest.

Wenn er nicht darauf eingeht, bittest du ihn um eine schriftliche Arbeitsanweisung, nämlich dass du irgendwie in der NAV Fibu was buchst, obwohl du dicht nicht auskennst.

Sollte es hart auf hart kommen wird kein Arbeitsgericht in Deutschland eine Kündigung aufgrund fehlender Kenntnisse akzeptieren, v.a. wenn die Haftungsfrage ungeklärt und ein Haftungsrisiko für dich bestanden hat, sobald du in der Fibu Sachverhalte ohne Kenntnisse der ERP-Software buchen musstest.

Die schriftliche Arbeitsanweisung dürfte erfolgreiche Klage garantieren. Und wenn die Presse hinzugezogen würde, dann wäre der Abteilungsleiter Finanzen ganz still und leise, da seine Karriere normalerweise damit am Ende wäre. Sollte der Abteilungsleiterfinanzen auch Geschäftsführer der gesamten Firma sein, dürfte das bei einer richterlichen Beurteilung des Sachverhalts noch schwerer wiegen.

Du solltest also das Ganze ruhig eskalieren. Es liegt in deinem Interesse.

Viele Abteilungsleiter Finanzen bewegen sich -ohne es zu wissen- in der grauen Zone und auf ganz dünnem Eis.

Leider steht es nie in der Bildzeitung, wenn so jemand vor Gericht angeklagt und wg. grober Fahrlässigkeit oder Absicht zu Schadensersatz oder gar 4 qm verurteilt wird.

Hier sind die Wirtschafts-, Betriebs- und Steuerprüfer in der Pflicht noch härter zu prüfen und das Handeln der Mitarbeiter zu hinterfragen.

Die Gesetze sind da, sie müssten nur konsequent ausgelegt werden.

Einen unwissenden Mitarbeiter zu zwingen in der Buchhaltung irgendwie irgendwas im ERP-System zu buchen ist kein Bagatelldelikt.

Es ist auch keine Entschuldigung, dass die eigentliche Buchhalterin krank ist.

Frag deinen Chef, wie es ihm gefiele, wenn deine Kollegin weiterhin krank bleibt, aber plötzlich die Steuerprüfung vor der Tür steht und du keine Ahnung hättest, wie die Fibu in NAV insgesamt tickt?

Re: absoluter Neuling

20. März 2012 13:41

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen...

Finde es eh fahrlässig nur einen einzelnen NAV-Buchhalter zu haben. Es muss für jede Stelle eine ausgebildete Aushilfe vorhanden sein.
Wie wurde es denn immer gemacht wenn Deine Kollegin Urlaub gemacht hat?

Ich denke eher, dass ihr Vorgesetzter der Unternehmenschef ist. Ein "Head of Finance" hätte das gerade selber gebucht.

Re: absoluter Neuling

22. März 2012 09:24

Tja, was soll ich dazu sagen ...! Ich bin etwas baff! Muß mir jetzt wohl mal was überlegen!