9. Juli 2012 15:20
Hallo,
ich hab da nochmal eine Frage zur MwSt und Lieferadressen.
In NAV 4 wurde das Feld "VAT Country Code" noch aus der Lieferadresse gefüllt, was meiner Meinung nach auch so korrekt ist. Unsere Buchhaltung steht auch auf dem Standpunkt, dass der Zielorder der Lieferung dafür relevant ist.
In NAV 2009 (eventuell auf NAV 5, hab ich nicht geprüft) wird der "VAT Country Code" aber nur noch aus den Debitorendaten gefüllt, je nach Einstellung in der Fibu-Einrichtung wird entweder der "Sell-to Country Code" oder der "Bill-to Country Code" übernommen. Der Ländercode der Lieferadresse fällt völlig unter den Tisch.
Das kann doch so nicht korrekt sein, oder?
EDIT: es geht natürlich um Table 36 Sales Header.
Gruß,
Rolf
9. Juli 2012 18:40
Ich bin jetzt nicht der MWSt-Profi, aber es hängt doch nicht nur von der Lieferadresse ab. Kann es nicht z. B. sein, dass die Lieferung ins EU-Ausland geht, die Ware nach DE berechnet wird und dann aber je nach Ort des Eigentumübergangs die MWST. anfällt? Bei frei Haus wäre das dann im Ausland, bei ab Werk in DE?
Volker
10. Juli 2012 07:44
Im Prinzip ist das richtig, aber gehen wir mal von "Frei Haus" aus.
Da ist das Zielland der Lieferung interessant und in den älteren Versionen wurde dann das "VAT Country Code" mit dem Ländercode der Lieferadresse belegt.
Das Feld "VAT Country Code" ist auch dasjenige, welches als Ländercode in die MwSt. Posten übergeben wird und somit für die Zusammenfassende Meldung ans Statistische Bundesamt bzgl. innergemeinschaftlicher Lieferungen relevant ist.
Von daher würde ich doch sagen, dass sich da ein doch recht gravierender Fehler eingeschlichen hat, oder nicht.
Wenn ich für einen Deutschen Debitor eine Lieferadresse im EU Ausland direkt beliefere (frei Haus, was bei uns die Regel ist), dann muß/darf ich auf der Rechnung keine MwSt. ausweisen und die Lieferung muß auf der Meldung ans Stat. Bundesamt enthalten sein. Mal davon abgesehen, dass das im Standard so eh nicht vorgesehen ist. Ich hab dazu bei uns in den Lieferadressen die Felder für Geschäftsbuchungsgruppe, Mwst. Geschäftsbuchungsgruppe und die USt-ID aufgenommen. Weil für Lieferungen ins EU Ausland brauch man die USt-ID des Empfängers.
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