§13b f. Inlandslieferungen v. Mobilfunkgeräten über 5000 EUR

17. September 2012 21:57

Hallo zusammen,

Ab 1. Juli 2011 gilt für Inlandslieferungen von Mobilfunk-Geräten mit einem Bestellwert ab 5.000 Euro eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren), sofern der Kunde Unternehmer ist.

Wer also z.B. eine Bestellung mit Mobiltelefonen liefert, deren Bestellwert höher als 5000 Euro ist, darf nun auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer mehr ausweisen. Vielmehr muss der *Empfänger* der nun steuerfreien Rechnung die Umsatzsteuer selber abführen.

Dieses "Reverse-Charge-Verfahren" (der Rechnungsempfänger muss die Umsatzsteuer abführen) war bisher nur in verschiedenen Varianten bei Lieferung ins Ausland notwendig und nicht im Inland.

Hat das schon mal jemand im NAV umgesetzt?

Danke im Voraus
Mary

Re: §13b f. Inlandslieferungen v. Mobilfunkgeräten über 5000

17. September 2012 22:15

Das Thema (und einen Update-Link) hatten wir hier schon.