Intrastat/Mwst. Regel für mehrere EU Länder? (CC)

25. Juni 2014 13:40

Liebe Zusammen

Ich weiß nicht genau ob die Funktionalitätetn in NAV nicht gesetzmäßig sind oder die Regel selbe sind verwirrend (mir schon) oder wir verstehen etwas völlig falsch aber die ganze Intrastat / Mwst. Sache passt uns irgendwie nicht wenn man in mehreren EU Länder Geschäft macht und / oder in mehreren EU Länder Mwst. UID hat.

Deine Intrastat und Mwst. (Innergemeinschaftliche Erwerb und Lieferung) soll grundsätzlich zusammenpassen und der Steueramt / Finanzamt / Statistikamt in AT und DE das wirklich prüft und nachfragt. Ursache: beide (Intrastat und IgE / IgL Mwst.) soll dann gemeldet werden wenn Waren _tatsächlich_, _physikalisch von einem EU Land in einen andere geliefert werden. Aber in Realität das geht nicht so oder?

Beispiele:

1) Du hast eine Firma in AT oder DE, egal. Du importierst Waren aus China oder Vietnam, egal. Sie werden mit einem Schiff nach NL, Rotterdam geliefert, zum Beispiel. Du hast keine Firma in NL! Du hast nur einen Partner, ein Steuer-und Zollverteter Firma die für dich die Verzollung macht. Also die Waren ankommen auf dem Schiff, und dein Vertreter verzollt das für dich, für deine DE oder AT Mwst. UID. Aber dann du lieferst das direkt von Rotterdam, NL an eine Kunde in Spanien. Die Waren sind nie, nie tatsächlich in DE oder AT angekommen! Aber natürlich du erstellst eine normale Innergemeinschaftliche Lieferung Rechnung, eine DE -> ES oder AT -> ES (Mwst.-Geschäftsbuchungsgruppe "EU") weil wie sonst würdest du das machen? Aber in Intrastat darfst das du das so nicht melden, weil Intrastat um tatsachliche Warenverkehr geht! Theoretisch Mwst. schon aber ja mit Mwst. was kannst du machen? In Mwst. sind nur 3 Kategorien, Inland->Inland, Inland->EU, Inland->Drittland, so eine Kategorie wie "hat nicht einmal in meinen Land gekommen, aber ich habe schon für meinen Land es verzollt, weil der Kunde will das nicht selbst verzollen" gibt's nicht! Was wäre eigentlich richtig?

2) Du hast eine Firma in AT. Du hast einen Kunde in DE. Der Kunde sagt er will eine DE Rechnung keine AT Rechnung. Also Inland. Was kannst du machen? Firma in DE gründen? Das ist zu teuer du muss alles immer konsolideren usw. das geht nicht. Also was machst du dann? Du einfach beantragst für deine AT Firma eine Mwst. UID in DE. Also du hast der Firmensitz und Lager in AT, aber du hast jetzt 2 Mwst. UIDs, ATxxxxxxxx und DExxxxxxxx. Also für diesen Kunde erstellst du eine Rechnung mit der Mwst. UID DExxxxxxxxxx und damit Inland DE Mwst. nicht EU, also keine IgL. Du meldest die Mwst. in AT gar nicht, und du meldest in DE eine Inland DE Mwst. Aber die tatsächliche Warenlieferung kommt aus AT und das heisst du hast Intrastat, aber du hast keine IgL also die Mwst. und Intrastat passt nicht zusammen! Und ja deine Mwst. ist eigentlich nicht richtig, weil ohne Lagerort in DE du dürtest eigentlich keine DE Mwst. abrechnen aber na ja was kannst du machen wenn der Kunde das so will?

3) OK du hast Beispiel 2) und du sagst OK geil dann machen wir es wirklich richtig wir mieten Lagerraum in DE und werden unsere Waren für die DE Kunden von denem aus liefern. Damit ja jetzt deine Rechnung die DExxxxxxx UID verwendet und DE Inland Mwst. verrechnet ist jetzt wirklich richtig. Aber! Du befüllst deinen DE Lager aus deinem AT Lager, also buchst du in NAV eine AT -> DE Umlagerungsauftrag und ja natürlich das wird dir Intrastat machen. Du hast €100K Intrastat-Wert AT -> DE aber du hast in Mwst. keine Innergemeinschaftliche Lieferung (AT) und Erwerb (DE), weil eine Umlagerungsauftrag in Navision keine Mwst. bucht!

4) Du dann liest die depperte Gesetze tiefer und du findest das Navision ist eigentlich falsch - wenn du eine "dauerhafte Umlagerung" hast dann solst du eigentlich IgL und IgE Mwst. melden! Na super dann machen wir eine Anpassung in Navision und erstellen für diese Umlagerungen Mwst. Posten und werden damit in der Ust. Voranmeldung das so melden. Geil! Und wenn du es klug programmierst wird auch die Zusammenfassende Meldung noch passen. Aber dann kommt der lieber Steuerprüfer und er ist in deine Mwst. Posten (VAT Entry) überhaupt nicht interressiert, sieht nur die Mwst. Konntennachweis an und fordert an dass alle Mwst. Sache auch diese Umlagerungen auch in FiBu gebucht werden soll! OK das ist eine viel grössere Anpassung und ich weiss nicht einmal wie man das richtig buchen würde.

Also ich bin jetzt wirklich frustiert, die ganze Sache ist mir völlig durcheinander, kann jemand da helfen?

Re: Intrastat/Mwst. Regel für mehrere EU Länder? (CC)

9. Juli 2014 13:15

OK ich habe eine Meinung von einem Steuerberater eingeholt und das sieht fast unmöglich aus, in Navision abzubilden.

Also wenn eine Firma Läger in mehreren EU-Länder hat und Umlagerungen bucht, soll man eine Pro Forma Rechung austellen (steuerfrei aber mit Bemessungsgrundlagen also Werte nicht nur Menge!), Intrastat melden, Mwst./ZDM melden (IgE und IgL) und auch in Fibu buchen! Er sagt "Die Umlagerung ist auch buchhalterisch abzubilden. Für die Niederlande wird eine steuerfreie inngemeinschaftliche Lieferung gebucht und für Deutschland ein innergemeinschaftlicher Erwerb.
Die Gegenkonten sind für die Niederlande Debitor Lager Deutschland und für Deutschland Kreditor Lager Niederlande."

OK was heisst das? ME nach das heisst das man sollte wirklich diesen "interne" Debitor/Kreditor einrichten, und nicht Umlagerung buchen sondern eine Verkaufsrechnung und dann eine Einkaufsrechnung. (Rechnung-Ausdrück ändern, "pro forma" Titel schreiben, sonder-Buchungsgruppen einrichten, sonder-Konten usw. aber diese sind Kleinigkeiten, leicht machbar.)

Aber! Ich gehe davon aus das die Lagerwert soll dadurch nicht geändert werden, oder? Und das ist da fast unmöglich! Weil das heisst das Einkaufspreis der Einkaufsrechnung = regulierte Wareneinsatzwert (Cost Amount Actual in ILE) der Verkaufsrechnung - und das kannst du nie schaffen, oder?