25. November 2018 20:44
Wir arbeiten bei der Buchung von Herstellungen mit dem Programm-Modul Beistellungen, das die Herstellung formal als "Reklamation" behandelt.
Für alle Buchungen ist die sofortige Regulierung aktiviert.
Die Buchungsberechtigungen waren so eingestellt, dass in den Buchhaltungsdaten der vergangene Monat etwa am 20. des Folgemonats zum Buchen gesperrt war und nur für die Buchhaltungsmitarbeiter in deren persönlichen Einstellungen Buchungen für Vormonate freigegeben waren.
Dann hat ein Buchhaltungs-Mitarbeiter einen Beleg in den für ihn freigegebenen Buchungszeitraum gebucht. Das hat funktioniert. Allerdings hat die automatische Regulierung wohl gegen die Buchhaltungsdaten geprüft und festgestellt, dass das Buchungsdatum dort nicht mehr erlaubt war. Anstatt aber eine Fehlermeldung auszugeben, wurde die Regulierung ohne weiteren Hinweis auf den ersten erlaubten Buchungstag gebucht.
In einem Fall: Es sollte auf den 29.12. gebucht werden, aber die Regulierung (also der Warenverbrauch) wurde auf den 1.1. gebucht. (Siehe Anlage)
Wir haben es glücklicherweise vor Übergabe der Daten an den Steuerberater bemerkt und manuell korrigiert.
Wir haben daher die Freigabe der Buchungszeiträume geändert. Das heisst: Dier erlaubte Buchungszeitraum wird bei 90% der Benutzer (den Nicht-Buchhaltern) manuell begrenzt, und der Allgemeine Buchungszeitraum bleibt offen.
Trotzdem haben wir wieder - diesmal über Zu- und Abschläge - automatische Buchungen in falsche Buchungszeiträume.
Das widerspricht nach meinem Empfinden den Grundsätzen ordnungsgemässer Buchführung.
Kennt jemand das Problem?
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