14. März 2019 09:49
Guten Morgen,
wir stellen unser System bald um und wollen auf Navision 2016 upgraden.
Nun müssen wir auch schauen wie wir die Lizenzen handhaben.
Über uns:
wir sind ein kleines Mittelständisches Unternehmen mit ca 150 Mitarbeitern und davon sind 23 Mitarbeiter mit PC und Navision 2013 ausgestattet.
Nun ist es so, dass wir 5 limited User haben, da diese Mitarbeiter 99% nur lesend in den Datenbanken arbeiten.
Für die 18 Full User haben wir 15 Lizenzen (war alles bedingt durch unseren Wachstum)
Aktuell ist es so, dass die Mitarbeiter morgens schnell das NAV einschalten und so die Lizenz blockieren. Dabei arbeiten sie nur sporadisch mit dem Navision. Erste Idee wäre das Timeout der Session in NAV 16 zu nutzen, aber unser Systemanbietet rät uns davon ab.
Da wir nun Gruppen hab in denen die Mitarbeiter sitzen, dachte ich es wäre sinnvoll, wenn man diesen eine bestimmte Menge Lizenzen einrichten kann.
Beispiel:
Gruppe A - 5 Mitarbeiter - 5 Lizenzen
Gruppe B - 3 Mitarbeiter - 2 Lizenzen
Gruppe C - 3 Mitarbeiter - 1 Lizenz
Kann man soetwas einrichten oder ist das nicht möglich. Alternative Vorschläge?
Wie ist das mit Navision überhaupt. Lizenzen werden aktuell ja nicht personenbezogen oder Arbeitsplatzbezogen vergeben sondern aus einen Kontigent. Da Microsoft ja in letzter Zeit mit Win 10 und Office 365 rumspinnt mit Personenbezogene Lizenzen, wie wird es dabei weiter gehen. Können die uns theoretisch einen Strick aus unserem jetzigem System drehen?
Vielen Dank erstmal für eure Antworten.
14. März 2019 09:57
Hallo,
die Nachfolgeversion von NAV, Business Central unterstützt nur noch "Named User", d.h. der Benutzer "Lieschen Müller" und "Fitzchen Meyer" benötigen in Zukunft eine eigene Lizenz.
Stellst du jetzt auf BC um werden deine vor dem 1.10.2018 gekauften User im Verhältnis 1:2 umgestellt, d.h. ein NAV Concurent User wird zu zwei BC Named Usern. Alle nach dem Datum gekauften User werden nur 1:1 umstellt.
Gruß Fiddi
14. März 2019 10:05
Guten Morgen,
wir hatten in NAV 2016 das selbe Problem (70 Lizenzen, 100 User, NAV läuft aber keiner nutzt es..). Wir haben es über eine Individualentwicklung gelöst - pro User kann ein Timeout hinterlegt werden (in unserem Fall zwischen 30 und 180 Minuten je nach Nutzungsverhalten), wird während dieser Zeitspanne keine schreibende Tätigkeit vorgenommen, wird der User aus NAV gekickt. Bei einer schreibenden Tätigkeit resettet sich der Timer automatisch. Wir sind mit dieser Lösung sehr zufrieden und haben seither dauerhaft einen Puffer von ~10 Lizenzen.
Liebe Grüße
15. März 2019 11:16
ich habe nur eine "dumme" Frage dazu:
warum NAV 2016 und nicht 2018? ...BC lasse ich mal absichtlich außen vor
1. April 2019 08:45
Hallo,
Entschuldigung dass ich mich so lange nicht gemeldet habe.
War leider krank und dann hatte ich Urlaubg :/
@sweikelt
Diese Frage kläre ich morgen ab. Da kommt unser Systemanbieter zu uns ins Haus und schaut sich an, wie wir nun seit seinem letzten Besuch mit dem System arbeiten (gut 4 Jahre her)
In Vorgesprächen kam immer nur 2016 zur Sprache. Ich denke, das liegt daran, dass unser Systemanbieter denkt, dass wir auf Win7 bleiben.
Geplant ist aber eine Umstellung auf Win10 noch dieses Jahr. Dann wäre 2018 eventuell eine Alternative.
Das müsste ich dann morgen einmal ansprechen.
@Fiddi
ok danke für die Info. Das werde ich mal beim Workshop ansprechen. Damit würden sich ja unsere Lizenzen nahezu verdoppeln. Das sollte dann erstmal reichen. Nur die Azubis und Praktikanten teilen sich je einen Account.
1. April 2019 09:00
Tresel hat geschrieben:Dann wäre 2018 eventuell eine Alternative.
Dabei wäre auch zu beachten: Für NAV 2016 endet der Mainstreamsupport bereits in zwei Jahren
https://support.microsoft.com/de-de/lif ... NAV%202016bei NAV 2018 erst in vier.
https://support.microsoft.com/de-de/lif ... NAV%202018
2. April 2019 06:21
Ist halt die Frage wie sehr man darauf angewiesen ist. Bisher haben wir meines Wissens keine Updates dafür eingespielt.
2. April 2019 08:48
Hallo,
Ist halt die Frage wie sehr man darauf angewiesen ist. Bisher haben wir meines Wissens keine Updates dafür eingespielt.
Schreibst du Rechnungen an Vater Staat? Der wird über kurz oder lang Rechnungen nur noch elektronisch akzeptieren. Kann dein NAV das schon in dem Format, das er haben will?
Habt Ihr die Datenschutgrundverordnung in eurer ERP-Software denn schon umgesetzt?
Es macht - aus meiner Sicht - heute keinen Sinn mehr seine ERP-Software nicht unter Wartung zu haben, da sich immer gesetzliche Änderungen ergeben können.
Gruß Fiddi
5. April 2019 10:57
fiddi hat geschrieben:Es macht - aus meiner Sicht - heute keinen Sinn mehr seine ERP-Software nicht unter Wartung zu haben, da sich immer gesetzliche Änderungen ergeben können.
100%ige Zustimmung. Zumal MS dich eh zur Kasse bittet und die Differenz nachzahlen lässt, wenn du statt eines Updatevertrags irgendwann später einfach eine neue Lizenz kaufst.
5. April 2019 18:57
fiddi hat geschrieben:Es macht - aus meiner Sicht - heute keinen Sinn mehr seine ERP-Software nicht unter Wartung zu haben, da sich immer gesetzliche Änderungen ergeben können.
Das seht ich anders. Es gibt kaum eine gesetzliche oder sonstige Änderung die verhindert dass ich heute NAV 2.60 produktiv und sinnvoll einsetze. Ich muss unter Umständen auf ein paar automatische Anbindungen verzichten, die mit neueren Versionen möglich wären. Aber eine Zahlungsdatei nach altem Format kann meine Banksoftware in's SEPA-Format wandeln. Die UVA kann ich auch manuell in Elster erfassen. Ich kann mir ehrlich gesagt keine (steuer-)rechtliche Änderung vorstellen die ich in NAV 2.60 (nur als Beispiel) nicht abbilden könnte. (Natürlich könnte hierzulande das Umsatzsteuer-System auf eine Verkaufssteuer umgestellt werden, aber das ist nicht realistisch.) Wenn ich ein gleichbleibendes Geschäft habe dann kann es schon funktionieren die 16% p. a. einzusparen und 10 Jahre ohne Erweiterungen am System zu arbeiten. Die EDV Technologie wird da eher zum Problem, wenn eine alte NAV Version unter Windows XX nicht mehr läuft.
8. April 2019 07:47
Aktuell sind wir Softwaretechnisch für unseren Hauptkunden überlegen mMn. Rechnungen an den Staat haben wir nicht.
Eigentlich wollen wir ab diesem Jahr immer im 10 Jahresrythmus Hard- und Software aktualisieren.
Sodass wir einen großen Posten haben und nicht viele kleine.
Da der Wartungsvertrag für unser Storagesystem ausläuft und wir hier schon alleine 50K€ Neuinvestition einplanen, wird das ein riesiges Paket.
Unser Systemanbieter hat mehr Erfahrung mit 2016 und sieht aktuell keinen Grund für 2018, da die meisten Neuerungen mehr Augenwischerei sind und bei uns wenig bis keine Anwendung finden werden.
Ich bedanke mich bei euren Vor- und Ratschlägen. Da wir jetzt eh schon ein Haufen Geld in die Hand nehmen werden, kaufen wir auch jetzt mehr Lizenzen sodass das genannte Problem nicht mehr eintreten sollte.
8. April 2019 08:50
Hallo,
wenn du die NAV 2016 Lizenzen nicht schon hast, bekommst du die nicht mehr. Stichtag war der 1.4.2019.
Du wirst dann wohl oder übel auf BC aktualisieren müssen, da auch ein Update auf NAV2018 (offiziell) nicht mehr möglich ist. Auch wenn du davon keinen Nutzen hast.
Bedenke bitte auch, dass du keinerlei Erweiterungen, die zusätzliche Objekte erfordern, ohne Wartung nicht erstellen kannst.
Gruß Fiddi
10. April 2019 21:29
enh hat geschrieben:Es gibt kaum eine gesetzliche oder sonstige Änderung die verhindert dass ich heute NAV 2.60 produktiv und sinnvoll einsetze.
Für die Anforderungen der DSGVO ist mir für diese Version kein Add-on bekannt. Gibt es da eins? Da ja viele Unternehmen (notgedrungen oder freiwillig) bei NAV 2009 R2 stehengebleiben sind, kann man zumindest für diese Version noch hoffen, dass sich der Downgrade für einen Anbieter rechnet, und dieser auch langfristig Mitarbeiter hält oder noch findet, die bereit sind, sich mit solchen "Museumsstücken" auseinanderzusetzen, obwohl sich die Schlagzahl bei den technischen Innovationen in den letzten Jahren so massiv erhöht hat, dass man hier den Newcomern in der Branche davon eher abraten müssste, wenn diese ihr eigenes berufliches Fortkommen nicht behindern wollen.
Natürlich kann man einige gesetzliche Anforderungen durch manuelle Eingaben bei der anfordernden Behörde oder mehr oder weniger automatische Schnittstellen abbilden, aber darauf zu spekulieren, dass das auch in Zukunft gut geht, halte ich für leichtsinnig.
25. April 2019 20:05
Wenn ich kein Endkunden-Massengeschäft habe dann habe ich auch bzgl. EU-DSGVO nix zu tun. Jedenfalls nichts was mit z. B. NAV 2.60 nicht machbar wäre. Ich habe nur Unternehmenskunden und verwalte bestenfalls Namen und Telefonnummern von Kontakten. Da sehe ich kein Problem mit dem "Recht auf Vergessen" usw.
So lange ich Daten im "GDPdU"-Format exportieren kann habe ich kein Problem. Steuererklärungen und E-Bilanz macht ohnehin der Steuerberater. Wir reden hier ja nur von Kleinunternehmen. Großkonzerne werden natürlich zu viele technische Anforderungen haben um heute noch auf NAV 2.60 zu sein.
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