18. Mai 2022 09:06
Sehr geehrtes Forum
Wir suchen nach der richtigen Lösung bzw. Ablauf im BC für folgende Situation.
Wir produzieren für einen Kunden Ware und versenden diese Anfangs September aus der Schweiz ins Ausland (Übersee).
Vereinbart wurde mit dem Kunden, dass er eine Flatrate-Zahlung machen kann. Sprich er kann linear, in sieben Zahlungen bis Ende Jahr, den vollen Betrag einbezahlen.
Das würde dann so aussehen, dass drei Rechnungen voraus und vier Rechnungen im nachhinein bezahlt werden würden . Die Ware müsste dann aber mit Exportpapiere im September vollumfänglich aus den Lager via Rechnung ausgebucht werden.
Wie kann man das im BC 365 abbilden? Wie ist der richtige Ablauf? Welche Schritte müssen unternommen werden? Vorschläge?
Vielen Dank für Eure Inputs.
Freundliche Grüsse aus der CH
18. Mai 2022 14:30
Ohne mich mit Schweizer Recht auszukennen:
Zunächst bekommst du Anzahlungen. Das könnte man im Standard mit Vorauszahlungen abbilden.
Dann die Schlussrechnung, wobei Restbetrag in Raten aufgeteilt werden müsste. Für die Ratenverteilung benötigst du ein Add-on, das kann der Standard nicht.
18. Mai 2022 15:38
enh hat geschrieben:...Das könnte man im Standard mit Vorauszahlungen abbilden.
Das ist in Deutschland schon zwecks Mwst. schwierig.
enh hat geschrieben:... Für die Ratenverteilung benötigst du ein Add-on, das kann der Standard nicht.
Es gibt da in Branchenmodulen von nahmhaften Herstellern Zahlungspläne. Schau dir das mal an.
18. Mai 2022 15:44
m_schneider hat geschrieben:enh hat geschrieben:...Das könnte man im Standard mit Vorauszahlungen abbilden.
Das ist in Deutschland schon zwecks Mwst. schwierig.
Warum? Ich kann doch einrichten ob bei Vorauszahlungen unrealisierte oder realisierte MwSt gebucht werden soll.
Dass "Vorauszahlungen" das Thema Anzahlungen buchhalterisch nicht korrekt abbildet ist ein anderes Thema, sollte aber keine Rolle spielen solange kein Abschluss-Stichtag dazwischen kommt.
18. Mai 2022 16:12
Hallo,
das mit den Vorauszahlungen kann man in NAV (hab's in BC noch nicht geprüft) eigentlich abwickeln, solange es nur EINE Vorauszahlungsrechnung ist. Mit mehreren wird das automatisiert schwierig, aber man sollte doch im schlimmsten Falle mehrere (zu versteuernde) Rechnungen mit dem Sachkonto "Abschlagszahlungen" schreiben können, gegen die man später gegen die Rechnung des Auftrags ausgleicht. (aber ich bin kein Buchhalter, nur ne dumme Idee von einem NAV- Programmierer)
Gab es da nicht auch mal was mit dem Thema Rechnungsabgrenzungsplan?
Gruß Fiddi
18. Mai 2022 16:28
Natürlich wäre eine richtige Anzahlungslösung besser in der man auch einen Anzahlungsplan verwalten kann, das ist klar. Sowas gibt es natürlich auch als Add-on von Partnern.
Rechnungsabgrenzung ist was anderes. Damit bucht man rein intern Abgrenzung von Aufwänden oder Erträgen die in andere Perioden gehören. Beispielsweise erhalte ich eine Softwarewartungsrechnung für 3 Jahre und will den Aufwand auf die Laufzeit verteilen.
18. Mai 2022 17:23
enh hat geschrieben:m_schneider hat geschrieben:enh hat geschrieben:...Das könnte man im Standard mit Vorauszahlungen abbilden.
Das ist in Deutschland schon zwecks Mwst. schwierig.
Warum? Ich kann doch einrichten ob bei Vorauszahlungen unrealisierte oder realisierte MwSt gebucht werden soll.
Es gab da mal vor Äonen ein Advisory oder ähnliches, indem abgeraten wurde die Vorauszahlung als Anzahlungsfunktion über einen längeren Zeitraum zu verwenden. Kann sein, dass Änderungen am Produkt meinen Kommentar sinnlos machen. So wie ich das sehe, hat sich jedoch nicht viel getan. Man möge mich eines besseren belehren.
18. Mai 2022 17:51
m_schneider hat geschrieben:Es gab da mal vor Äonen ein Advisory oder ähnliches, indem abgeraten wurde die Vorauszahlung als Anzahlungsfunktion über einen längeren Zeitraum zu verwenden. Kann sein, dass Änderungen am Produkt meinen Kommentar sinnlos machen. So wie ich das sehe, hat sich jedoch nicht viel getan. Man möge mich eines besseren belehren.
Es gibt Einschränkungen aber die sind eher buchhalterischer Art (Darstellung der erhaltenen bzw. geleisteten Anzahlung schon mit Buchung der Rechnung und nicht erst mit Zahlung). Umsatzsteuerlich kann man damit arbeiten.
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