MwSt abrechnen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung (BC19)

24. Juni 2024 15:40

Liebe Forengemeinde,

wir sind eine juristische Person des öffentlichen Rechts und arbeiten hoheitlich. Das heißt, wir führen für bestimmte Einkäufe die Umsatzsteuer für den Kreditor ab und können uns allerdings die Vorsteuer nicht ziehen. In der MwSt. Buchungsmatrix sind wir Stand unseres Wissens angewiesen, bei der MwSt. Berechnungsart Erwerbsbesteuerung auszuwählen und hierdurch Vorsteuer und Erwerbssteuerkonto anzugeben. Bei der automatisierten MwSt.-Abrechnung nimmt er dann immer beides. Das ist aber nicht korrekt. Wie im Fallbeispiel im Anhang wäre es korrekt, wenn die 190 Euro direkt auf das Aufwandskonto (Ware/DL) mit gebucht werden, so dass das Vorsteuerkonto gar nicht berührt wird. Bei Addision funktioniert das Ganze. Dafür gibt es dort aber auch eingene Buchungsschlüssel. Geht das auch in BC?

Unser Dienstleister findet bisher keine Lösung für den Fall, der bei uns allerdings gängige Praxis ist. Ich wende mich deshalb hilfesuchend an das Forum.

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Matthias
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Zuletzt geändert von leuschms am 26. Juni 2024 14:14, insgesamt 2-mal geändert.

Re: MwSt abrechnen mit Vorsteuer, aber ohne MwSt. (BC19)

25. Juni 2024 08:56

hi,

hab mal meine Jungs und Mädels befragt ->

eventuell hilft das hier:
https://learn.microsoft.com/de-at/dynamics365/business-central/finance-setup-nondeductible-vat

sollte ab bc23 verfügbar sein

Re: MwSt abrechnen mit Vorsteuer, aber ohne MwSt. (BC19)

25. Juni 2024 16:03

Hi,

danke für die Antwort. Ich hab das gleich mal weitergeleitet zur Prüfung. Vielleicht hilft uns es ja (ggf. perspektivisch).

Viele Grüße

Matthias

Re: MwSt abrechnen mit Vorsteuer, aber ohne MwSt. (BC19)

26. Juni 2024 12:26

Folgende Antwort zum Link kam von meiner Steuer-Kollegin:

"... diese Einrichtung gilt nur für Eingangsrechnungen aus dem Inland, damit eine bereits im Rechnungsbetrag ausgewiesene Vorsteuer in nicht abzugsfähig und abzugsfähig geteilt werden kann. Diese Fälle werden bereits über besonders angelegte Buchungsmatrixen für unseren Splitt-Steuersatz abgedeckt. Dabei wurde der aufzuteilenden Vorsteuersatz (Anteil FoB und BgA = abzugsfähig / Anteil Hoheit = nicht abzugsfähig) von uns per Hand berechnet und entsprechen anstatt der Steuersätze 19% und 7% in die Buchungsmatrix hinterlegt. Zukünftig wäre es aber sinnvoll lieber das beschriebene Verfahren anzuwenden. Das sollte mal in der Übungsdatenbank durchgespielt werden.

Das Thema der nichtabzugsfähigen VSt bei innergemeinschaftlichen Erwerb (EU-Wareneinkäufe Business to Bussiness B2B) sowie bei Reverse Charge § 13b UStG (Dienstleistungen aus dem Ausland, d.h. EU und Drittland) wird mit diesen Einrichtungen wahrscheinlich nicht abgedeckt. Grund hierfür ist, dass im Rechnungsbetrag bei igE und §13b keine MwSt enthalten ist, das beschriebene Verfahren zur nichtabzugsfähigen MwSt jedoch davon ausgeht, das im Rechnungsbetrag MwSt enthalten ist und somit eine geringere MwSt programmtechnisch ermittelt würde."

Re: MwSt abrechnen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung (BC19)

26. Juni 2024 14:18

Der Beitag tangiert ist im Endeffekt mit folgendem Forumbeitrag gleichzusetzen:

http://www.msdynamics.de/viewtopic.php?f=40&t=18686

Re: MwSt abrechnen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung (BC19)

27. Juni 2024 10:57

In dem Fall bleibt also nur pro GuV-Konto eine eigene MwSt-PBG anzulegen (Erwerbsbesteuerung), damit die nicht abzugsfähige VSt auf dem korrekten Sachkonto landet und als Vorsteuerkonto dort dann das GuV-Sachkonto zu hinterlegen. Ich würde dabei die Sachkontonummer des GuV-Kontos als MwSt-PBG wählen, das vereinfacht die Eingabe und erhöht die visuelle Plausibiltätsprüfung auf Belegzeilenebene.

Zusätzlich würde ich separte Felder in der MWSt-BuMa programmieren lassen für die einzelnen Felder der zu hinterlegenden Sachkonten:
- "Mwst. abrechnen und buchen" JA/NEIN mit dem Standardwert NEIN
Gegen diesen Feld wird geprüft -> wenn NEIN, dann wird immer ein Fixbetrag von 0,00 für die Buchung bei "MwSt. abrechnen und buchen" verwendet und das Feld Beschreibung mit dem Text "FIXWERT MwSt abrechnen und buchen" befüllt (zwecks der Nachvollziehbarkeit). Wenn JA berechne und buche wie üblich.

Falls das Thema allerdings auch bei Artikeln, Anlagen etc. anfällt, wird das natürlich komplexer, da ja die Werterhöhungen in den anderen Bereichen dabei entstehen müssen.

Dazu fällt mir aktuell leider keine Lösung ein.

VG Anke